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Barierefreiheitserklärung

Name und Anschrift des Unternehmens:
Landhotel Berghof
Inh. Christian Seidel
Sonnenstr. 22
87541 Bad Hindelang

Domain: www.landhotel-berghof.de
Telefon: +49 8324 98010
E-Mail: info@landhotel-berghof.de

Einleitung
Das Landhotel Berghof ist bestrebt, ihre Website www.landhotel-berghof.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.landhotel-berghof.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.landhotel-berghof.de ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
Videos: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel. Wir bemühen uns, in Zukunft alle Videos mit Untertiteln zu versehen.
Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.

Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:

Komplexe interaktive Anwendungen: Bestimmte interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort beseitigen. (Auflistung einer Liste der Funktionen, die nicht zugänglich sind.)
Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.

Barrieren Melden, Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.landhotel-berghof.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

Kontaktformular: https://www.landhotel-berghof.de/service-kontakt/anfrage/index.html
E-Mail: info@landhotel-berghof.de
Telefon: +49 8324 98010
Postanschrift: Stichwort Barrieren melden, Landhotel Berghof, Sonnenstr. 22, 87541 Bad Hindelang, Deutschland
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

Adresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
 IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
 Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik, St.-Martin-Straße 47, 81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Marktüberwachungsbehörde
Die Marktüberwachung wird in Bayern von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den einzelnen Regierungen wahrgenommen.

Regierungsbezirk Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg
Postanschrift: 86145 Augsburg
E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de
Telefon: +49 821 327-01
Webseite: www.regierung.schwaben.bayern.de
Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.07.25 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.

Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 14.07.2025

TOSC5-Website-Widget 3.6.2025

Angaben gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Erklärung zur Barrierefreiheit
Die feratel media technologies AG ist bemüht, das TOSC5-Website-Widget im Einklang mit dem
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom vom 28. Juni 2025 über den barrierefreien Zugang zu Websites und
mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das auf dieser Website integrierte TOSC5-
Website-Widget (Buchungs- und Informations-Widget).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das TOSC5-Website-Widgets ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise
mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1"
beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit dem BaFG
● C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine
gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
● C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch
die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder
sind nicht über Text verfügbar);
● C.9.1.3.2 - In einigen Fällen, in denen die Reihenfolge, in der der Inhalt präsentiert wird, seine
Bedeutung beeinflusst, erfolgt dies nur visuell und nicht strukturell;
● C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer
das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften
vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
● C.9.1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder
Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
● C.9.2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche
Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
● C.9.2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende
Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden
oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu
stoppen oder zu verbergen;
● C.9.2.4.3 - Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen
die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige
Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung
und Funktionsweise bewahrt;
● C.9.2.4.6 - Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht
ausreichend;
● C.9.3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der
Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
● C.9.4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich:
Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der
Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und
seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
● C.9.4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass
assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern;

b) Unverhältnismäßige Belastung
Die im TOSC5-Website-Widget enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der
Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar.
Sie bilden daher eine Ausnahme.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren
Rechtsvorschriften

Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit des TOSC5-Website-Widgets mit dem BaFG zur Umsetzung der
Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im
Konformitätslevel AA im Mai 2025.
Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services über das TOSC5-Website-Widgets werden laufend verbessert,
ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes
Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unseres TOSC5-Website-Widgets hindern
– Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑ Mail mitzuteilen. Wir werden
Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an EMAIL. Bitte beschreiben Sie das
Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt:
● E-Mail: info@landhotel-berghof.de
● Telefonnummer: +49 8324 98010
Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns.

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich
mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.
Kontakt:
● Gruberstraße 63, 4021 Linz
● Tel: 0732/7604-0
● Fax: 0732/7604-4400
● E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf
Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung
der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung
beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den
betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen
vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.